AGB’s snowXpark Engelberg (Xperience GmbH)


1. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit der Bestätigung Ihrer Reservation oder der Bikeinstruktion vor Ort kommt zwischen Ihnen (im Folgenden: „Gast“) und der Xperience GmbH (im Folgenden: „Veranstalter“) ein Mietvertrag zustande. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil des zwischen Ihnen und der Xperience GmbH abgeschlossenen Vertrages. Wir bitten Sie deshalb, diese sorgfältig zu lesen.

2. Mietbedingungen

Jeder Gast muss das 16. Altersjahr erreicht und einen ausreichenden Versicherungsschutz  haben. Die Benützung des snowXparkes ist nur mit dem dafür vorgesehenen snowXbike und unter Aufsicht des snowXpark Personals gestattet. Die Parkregeln als Bestandteil der AGB’s sind strikt einzuhalten. Bei einer Reservation ist der Mietbetrag im Voraus zu bezahlen. Bei der Parkbenützung im Minutentarif ist die Bezahlung direkt nach Ende der Mietdauer fällig. Wird ein Gast aus dem snowXpark weg gewiesen (Missachtung der Parkregeln), ist der geschuldete Mietbetrag dennoch fällig.

3. Parkregeln

Ohne vorgängige Park- und Bikeinstruktionen durch das snowXpark Personal ist deren Benutzung untersagt.
Das snowXbike darf nur im dafür vorgesehenen und abgesperrten snowXpark bewegt werden. Darin stehen verschiedene Trails zur Verfügung, diese dürfen nicht verlassen und nur in der vorgegebenen Richtung befahren werden.
Den Anweisungen vom snowXpark Personal ist strikt folge zu leisten.
Alkoholisierte und/oder unter Medikamenten-, Drogeneinfluss stehende Gäste dürfen den snowXpark nicht benützen.
Bei gesundheitlichen Problemen ist das snowXpark Personal zu informieren.
Es ist eine gute Winterkleidung inkl. Handschuhe zu tragen.
Es besteht Helmtragepflicht. Helme können vor Ort ausgeliehen werden.
Es wird ein sorgfältiger Umgang mit dem snowXbike und dem Parkmaterial verlangt. Für mutwillige Beschädigungen haftet der Gast persönlich.
Es wird eine vorsichtige Fahrweise verlangt, insbesondere bei Überholmanöver ist auf genügend Abstand zu achten.
Wird gegen diese Parkregeln absichtlich oder auch unabsichtlich verstossen, kann der Gast aus dem snowXpark ausgewiesen werden.

4. Versicherung/Haftung

Jeder Gast ist selber für einen ausreichenden Versicherungsschutz gegen Schäden an sich selber, gegenüber dem Veranstalter und gegenüber Dritte verantwortlich. Bei Schädigungen infolge eines Verstoss gegenüber den Parkregeln lehnt der Veranstalter jegliche Haftung ab.

5. Reservationen

Bestätigte Reservationen haben immer vorrang.
Erscheint ein Gast nicht oder zu späht zu einer Reservation, verbleibt der voraus bezahlte Mietbetrag beim Veranstalter. Gemeinsam wird nach einer möglichen Alternative gesucht.
Wird die Reservation vom Veranstalter aus etwelchen Gründen abgesagt (auch kurzfristig), bekommt der Gast den voraus bezahlten Mietbetrag zurückerstattet. Nach Möglichkeit wird ein Alternativprogramm vorgeschlagen.
Für abgesagte Reservationen kann der Veranstalter jedoch nicht mit Schadenersatzforderungen belangt werden. Alle Rückzahlungen werden abzüglich der Bankspesen und einer Bearbeitungsgebühr ausbezahlt.

6. Gerichtsstand

Auf die vorliegenden vertraglichen Beziehungen ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertragsverhältnisses führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrage ergebenden Streitigkeiten ist Engelberg (OW).

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